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Dynastische Ahnen für Jedermann
Der Ahnenforscher ist hocherfreut, wenn er von unehelichen Kindern adeliger Vorfahren abstammt; mehr noch wenn damit die Abstammung von den Dynasten eröffnet wird. Auch wenn nicht alle Familienforscher auf einen solchen „Glücksfall“ treffen, ist die Möglichkeit jedoch nicht so selten wie allgemein angenommen. Währenddessen im britisch-nordamerikanischen Raum eine solche Forschung nach „gateway-ancestors“ weit verbreitet ist, scheint dies in Deutschland eher ein Randgebiet der Familienforschung darzustellen und sich in Einzelpublikationen zu verlieren. Beispielhaft seien in England und den USA die Publikationen „Plantagenet-Ancestry“, Royal Descent of 600 Immigrants“ und „Royalty for Commoners“ genannt. In England und in USA vereinfacht die Forschung der Umstand, dass nachgeborene Söhne englischer Adelsfamilien und deren Nachkommen durch die strikte Handhabung der Vererbung von Titel und Besitz an den Erstgeborenen oftmals im Bürgertum aufgehen. So kann sich bei vielen englischstämmigen Familien das Auftauchen englischer Könige als Normalfall bei der Suche nach Vorfahren herausstellen. Ganz anders stellte sich die Struktur des (Hoch-) Adels im deutschen Sprachraum dar. Hier wurde oftmals nicht nur der Besitz auf alle Söhne – wenngleich in unterschiedlicher Wertigkeit – weitervererbt. Auch alle ehelich geborenen Kinder waren und blieben „von Adel“ und reichten dies an ihre ebenbürtigen Kinder weiter. Aber immer wieder gingen adelige Herren, Fürsten und Herrscher vorübergehende Verbindungen mit Mädchen einfacher Herkunft ein bzw. nahmen sich im Wege des Konkubinats wechselnde Partnerinnen oder gingen mit ihr gar eine dauerhafte Beziehung ein. Oftmals gingen aus dieser Beziehung, sei sie nur kurz und vorübergehend oder auch längerfristig, Kinder hervor. Unzählige Famileiforscher haben in den letzten Jahrzehnten oft in mühevoller Kleinarbeit solche „Bankerte“ oder „natürliche Kinder“ von Edelherren, Grafen und Fürsten gefunden und erforscht. Dieses Buch ist vor allem den Vorfahren der Margarethe von Hessen, einer unehelichen Tochter (filia naturalis) des hessischen Landgrafen Ludwig 2. (1438 – 1471) und Contzel, unehelicher Tochter seines Bruders, des hessischen Landgrafen Heinrich 3. (1440 – 1483) gewidmet. An geeigneter Stelle wird auch auf uneheliche Nachkommen der Edelherren zur Lippe, der Herren von Eppstein, der Grafen von Württemberg und von Waldeck hingewiesen. [...] aus dem Vorwort des Autors keine |
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