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Chronik & Ortsfamilienbuch Kistormás 1724 – 1914
Kistormás Ein „Hessen“ Dorf Im Komitat Tolnau/Ungarn. Ungarn, damit auch das Komitat Tolnau, wurde nach 150 Jahren Türkenherrschaft vom kaiserlichen Heer von der Türkenbesatzung befreit. Das ganze Gebiet fiel unter die Herrschaft des Kaisers und Herrschers des Heiligen Römischen Reiches und zugleich König von Ungarn. Die verödeten Landstriche, mit einer nur noch sehr dünnen Bevölkerungsdichte, sollten nach Abzug der Kaiserlichen Truppen durch die Ansiedlung von deutschen Kolonisten neu besiedelt werden. Der ungarische Reichstag veranlasste 1722/23 den König Karl III. (als Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, Karl der VI.) zu bitten „freie Menschen“ aus dem Reich ins Land zu rufen. Mit seinem Schreiben vom 20. April 1722 wandte er sich auch an den evangelischen Landgrafen von Hessen-Darmstadt, Er bittet darum die Leute ohne Entgelt „ins Erbkönigreich Hungarn“ zu entlassen und sichert zu, sie samt Angehörigen und ihren Hausrat kostenlos zu befördern. Werber verteilten Dokumente, in denen die Reisebedingungen und die Möglichkeiten der Ansiedlung beschrieben wurden. Eine Auswanderergruppe aus verschiedenen Gemeinden des damaligen Hessen- Darmstadt und Hessen- Nassau, beschloss 1723 nach Ungarn auszuwandern. In Dokumenten sind 69 Familien erwähnt. Die Ansiedlung der „Hessen“ im Jahre 1724 und der Aufbau des Dorfes Kistormás bis zur Vertreibung nach dem 2. Weltkrieg ist in dieser Chronik beschrieben. Ortsfamilienbuch: Für das Ortsfamilienbuch wurden Personendaten aus ca.160 Orten bzw. Kirchenbüchern in Deutschland und Ungarn ausgewertet. Die ersten Ansiedler konnten vielfach auch mit ihren Herkunftsdaten und Geburtsorten in Deutschland erfasst werden. Im Ortsfamilienbuch sind die Familien mit all ihren verwandtschaftlichen Bindungen aufgeführt, soweit diese bei Amtshandlungen – Taufe, Heirat, Sterbefall – in den kirchlichen und weltlichen Unterlagen vorkommen. Insgesamt sind für das Dorf Kistormás für die Zeit von 1724 – 1914 erfasst: • 10.082 Personen • 2.700 Familien Um dem Personenstandsgesetz (PStG) zu genügen und eine lückenhafte Darstellung der Heirats- und Sterbedaten zu vermeiden sind nur Daten bis 1914 enthalten (* 110 Jahre). Stellenweise sind jedoch Sterbedaten, die im Geburtsregister eingetragen sind und innerhalb der Schutzfrist liegen, verwendet worden. Dies bedeutet eine Schutzfrist der persönlichen Daten • für Geburtsdaten 110 Jahre • für Sterbedaten 30 Jahre • für Heiratsdaten 80 Jahre. keine Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch:
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